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Lizenz
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1996-10-28
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17KB
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311 lines
DURCH KLICKEN AUF "AKZEPTIEREN" ODER ÖFFNEN DER VERPACKUNG
ANERKENNEN SIE DEN NACHFOLGENDEN VERTRAG UND ERKENNEN IHN ALS FÜR
SIE VERBINDLICH AN. WENN SIE NICHT SÄMTLICHE DER NACHFOLGENDEN
BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN, KLICKEN SIE AUF "NICHT AKZEPTIEREN", UND
DIE INSTALLATION DER SOFTWARE WIRD NICHT FORTGESETZT. (IN DIESEM
FALLE KÖNNEN SIE DAS PRODUKT GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES VOLLEN
KAUFPREISES ZUM HÄNDLER ZURÜCKBRINGEN, WO SIE ES ERWORBEN HABEN.)
NETSCAPE ENDKUNDEN-LIZENZVERTRAG
WEITERVERTRIEB ODER VERMIETEN NICHT GESTATTET
Dieser Vertrag besteht aus drei Teilen. Teil I gilt, wenn Sie für
die beiliegende Software (die "Software") keine Lizenz erworben
haben. Teil II gilt, wenn Sie für die Software eine Lizenz erworben
haben. Teil III gilt bei sämtlichen Lizenzgewährungen. Wenn Sie
zunächst eine Kopie der Software erworben haben, ohne eine Lizenz
zu kaufen, und Sie eine Lizenz kaufen wollen, wenden Sie sich an
Netscape Communications Corporation ("Netscape") unter der
Internet-Adresse http://www.netscape.com. Gemäß diesem Vertrag
verweist "Netscape" für Einwohner Europas oder Afrikas auf Netscape
Communications Ireland Limited; für Einwohner aller anderen Länder
verweist "Netscape" auf Netscape Communications Corporation.
TEIL I - GELTENDE BEDINGUNGEN, WENN DIE LIZENZGEBÜHREN (NOCH) NICHT
BEZAHLT WURDEN
(AUSSCHLIESSLICH FÜR EVALUIERUNGS-, AUSBILDUNGS- UND GEMEINNÜTZIGE
ZWECKE)
LIZENZGEWÄHRUNG: Netscape gewährt Ihnen eine nicht-ausschließliche
Lizenz zur unentgeltlichen Nutzung der Software, sofern Sie (a)
Student(in), Schüler(in), Mitarbeiter(in) einer Ausbildungsstätte
(insbesondere K-12, Hochschule oder Universität oder einer
gleichwertigen internationalen Institution oder einer Bibliothek)
oder Mitarbeiter(in) einer religiösen Organisation oder
Mitarbeiter(in) einer Institution sind, die Netscapes steuerlichen
Voraussetzungen einer gemeinnützigen Einrichtung erfüllt oder (b)
Ihre Nutzung der Software dem ausschließlichen Zweck dient, zu
evaluieren, ob eine entgeltliche Lizenz zur regulären Nutzung der
Software erworben werden soll. Die Evaluierung ist für
Wirtschaftsunternehmen auf neunzig (90) Tage begrenzt; die
Evaluierung durch andere Nutzer unterliegt dieser
Dreimonatsbegrenzung nicht. Behörden (mit Ausnahme von öffentlichen
Bibliotheken) gelten nicht als Ausbildungsstätten oder religiöse
oder gemeinnützige Einrichtungen im Sinne dieses Vertrages. Soweit
Sie die Software unentgeltlich nutzen, haben Sie kein Anrecht auf
Dokumentation im Hartkopienformat, Unterstützungsleistungen oder
telefonischen Support. Wenn Sie die vorstehend genannten Kriterien
erfüllen, sind Sie berechtigt, die Software in der unter Teil III
"Umfang der Nutzungsrechte" beschriebenen Weise zu nutzen.
GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT: Da die Software unentgeltlich für
Evaluierungs-, Ausbildungs- oder gemeinnützige Zwecke überlassen
wird, wird sie Ihnen auf "AS-IS"-Basis (wie vorliegend) ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung gestellt. Keine Gewährleistung wird
insbesondere für die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Software,
ihre Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte
Anwendung oder ihre Wiederverkäuflichkeit übernommen. Sie benutzen
die Software also auf eigene Gefahr. Erweist sich die Software als
mangelhaft, gehen etwaige Service- oder Reparaturkosten allein zu
Ihren Lasten und nicht zu den Lasten Netscapes oder deren
Lieferanten. Darüberhinaus wohnen den Sicherheitsmechanismen, die
Netscape in die Software integriert hat, bestimmte Beschränkungen
inne; Sie müssen sich daher vorab vergewissern, ob die Software
Ihre Anforderungen erfüllt. Dieser Gewährleistungsverzicht stellt
einen wesentlichen Teil dieses Vertrages dar. Die Nutzung der
Software ohne Entrichtung der Lizenzgebühren an Netscape ist
untersagt, außer gemäß den Bestimmungen in diesem
Gewährleistungsverzicht.
TEIL II - BESTIMMUNGEN, DIE FÜR DIE ENTGELTLICHE LIZENZGEWÄHRUNG
GELTEN
LIZENZGEWÄHRUNG: Gegen Zahlung der jeweils anwendbaren
Lizenzgebühren gewährt Netscape Ihnen eine nicht-ausschließliche
Lizenz zur Benutzung der Software und der begleitenden
Dokumentation (die "Dokumentation"), in der in Teil III unter
"Umfang der Nutzungsrechte" beschriebenen Weise.
BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG: Netscape gewährleistet für einen
Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Datum des Erwerbs, daß, wenn
die Software vorschriftsmäßig betrieben wird, die Software im
wesentlichen die in der Dokumentation beschriebene Funktionalität
erfüllt. Netscape gewährleistet jedoch nicht, daß die Software
stets unterbrechungs- bzw. fehlerfrei und sicher läuft. Weiterhin
wohnen den Sicherheitsmechanismen, die Netscape in die Software
integriert hat, bestimmte Beschränkungen inne; Sie müssen sich
selbst vorab vergewissern, ob die Software Ihren Anforderungen
hinreichend genügt. Netscape gewährleistet weiter, daß der
Datenträger, der die Software enthält, sofern von Netscape
bereitgestellt, von Material- und Verarbeitungsdefekten frei ist
und für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Erwerbsdatum der
Software so bleiben wird. Die einzige Haftung Netscapes für eine
Verletzung der Gewährleistung ist, nach Netscapes eigenem Ermessen:
(i) den defekten Datenträger bzw. die defekte Software zu ersetzen,
oder (ii) Sie zu beraten, wie Sie wesentlich dieselbe Funktionalität
der Software wie der in der Dokumentation beschriebenen Software
mittels einem Verfahren anders als jenem in der Dokumentation
ausgelegten erzielen können, oder (iii) wenn die obengennannten
Abhilfemaßnahmen nicht angewendet werden können, Ihnen die für die
Software entrichteten Lizenzgebühren zurückzuerstatten. Reparierte,
korrigierte oder ersetzte Software und Dokumentation werden von
dieser beschränkten Gewährleistung während dem unter der
Gewährleistung der ursprünglichen Software verbleibenden Zeitraum,
oder - sofern länger, für dreißig (30) Tage ab dem Datum (a) der
Zulieferung der reparierten bzw. ersetzten Software an Sie, oder
(b) ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von Netscape beraten wurden, wie
Sie die Software betreiben können, um die in der Dokumentation
beschriebene Funktionalität zu erzielen, vertraglich geschützt.
Netscape ist hiernach nur dann gewährleistungspflichtig, wenn Sie
Netscape über Ihr Problem mit der Software während der anwendbaren
Gewährleistungsfrist unterrichten und den Nachweis über den
Zeitpunkt des Lizenzerwerbs vorlegen. Netscape wird sich
angemessen um Nachbesserung, Ersatzlieferung oder sonstige
Unterstützung oder, in einzelnen Fällen, Rückerstattung
entsprechend der vorstehenden Gewährleistung innerhalb von dreißig
(30) Tagen nach Eingehen einer entsprechenden Benachrichtigung
bemühen.
Wenn während der Gewährleistungsfrist von Ihnen Änderungen an der
Software vorgenommen werden oder wenn der Datenträger Gegenstand
eines Unfalls oder Mißbrauchs oder einer unsachgemäßen Benutzung
ist, oder wenn Sie die Bestimmungen dieses Vertrags verletzen,
endet diese Gewährleistung unverzüglich und automatisch. Sie gilt
weiter nicht, wenn die Software auf oder in Verbindung mit anderen
als unveränderten Versionen der Hardware und Software-Programme,
mit denen die Software bestimmungsgemäß laut Dokumentation benutzt
werden soll, genutzt wird.
DIESE IST EINE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG UND STELLT DIE EINZIGE
VON NETSCAPE ODER NETSCAPES ZULIEFERERN GEMACHTE GEWÄHRLEISTUNG
DAR. NETSCAPE BIETET KEINE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH DER, ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER WIEDERVERKÄUFLICHKEIT, DER
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DES NICHT-VERSTOSSENS
GEGEN RECHTE DRITTER. SIE MÖGEN ANDERE GESETZLICHE RECHTE HABEN.
DER ZEITRAUM DER GESETZLICH VORGESCHRIEBENEN GEWÄHRLEISTUNGEN -
LIEGEN SOLCHE VOR - SOLL ALLERDINGS IM VOLLEN GESETZLICH
ZUGELASSENEN UMFANG AUF DIE OBENGENANNTE GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
BESCHRÄNKT SEIN. WEITER WERDEN IN KEINEM FALLE GESETZLICH
VORGESCHRIEBENE GEWÄHRLEISTUNGEN - LIEGEN SOLCHE VOR - , GELTEN,
ES SEI DENN, SIE WERDEN IM RAHMEN DER GESETZGEBUNG VORGESCHRIEBEN,
UNGEACHTET DEREN AUSSCHLUSS IM VERTRAG. KEIN NETSCAPE-HÄNDLER,
-VERTRETER ODER -MITARBEITER IST BEVOLLMÄCHTIGT, ÄNDERUNGEN,
ERWEITERUNGEN ODER ZUSÄTZE ZU DIESER BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG
ZU VEREINBAREN.
TEIL III - BEDINGUNGEN, DIE FÜR ALLE LIZENZGEWÄHRUNGEN GELTEN
UMFANG DER NUTZUNGSRECHTE
Sie dürfen:
_ die Software auf einem einzelnen Computer nutzen;
_ die Software auf einem Netzwerk benutzen, vorausgesetzt jede
Person, die Zugriff auf die Software über das Netzwerk nimmt,
besitzt ein eigenes Lizenzrecht für die Software;
_ die Software auf einem anderen Computer nutzen, solange pro
Lizenz nur ein Vervielfältigungsstück zur selben Zeit benutzt wird;
_ die Software für Archivierungzwecke vervielfältigen, sofern
jede Kopie alle Schutzrechtsvermerke der Originalversion enthält;
oder
_ wenn Sie Lizenzrechte für einen 10er-Pack oder einer 50er-Pack
erworben haben, bis zu 10 bzw. 50 Vervielfältigungsstücke der
Software (jedoch nicht der Dokumentation) anfertigen, oder, wenn
Sie Lizenzen für mehrere Vervielfältigungsstücke der Software
gekauft haben, die Anzahl der Vervielfältigungsstücke (jedoch
nicht der Dokumentation), die die Versandliste bzw. die Quittung
als bezahlt anführt, anfertigen, vorausgesetzt jedes
Vervielfältigungsstück enthält sämtliche Schutzrechtsvermerke der
Originalversion. Die auf der Quittung aufgeführte Anzahl der
Vervielfältigungsstücke ist die höchste Anzahl der
Vervielfältigungsstücke, die für alle Plattformen angefertigt
werden darf. Zusätzliche Kopien der Dokumentation können bei
Netscape entgeltlich bezogen werden.
Sie dürfen nicht:
_ die Nutzung der Software durch Dritte zulassen, sofern nicht
einer der vorstehend genannten Fälle vorliegt;
_ die Mehrfachbenutzung der Software gestatten;
_ die Software verändern, übersetzen, einem Reverse Engineering-
Verfahren unterziehen, dekompilieren, disassemblieren (außer und
nur in dem Maß, daß ein anwendbares Gesetz solche Beschränkungen
ausdrücklich und spezifisch verbietet) oder derivative, auf der
Software basierte Programme entwickeln;
_ die Software vervielfältigen, ausgenommen unter den vorstehenden
Fällen;
_ die Software vermieten, verleihen, verleasen, ein
Bürgschaftinteresse daran verleihen, oder anderweitig Rechte an
der Software übertragen; oder
_ Schutzrechtshinweise oder -vermerke auf der Software entfernen.
INHABERSCHAFT: Die Inhaberschaft und alle geistigen oder
gewerblichen Schutzrechte an der Software verbleiben bei Netscape
bzw. deren Zulieferern. Die Software unterliegt dem Schutz des
Urheberrechts und entsprechender internationaler Übereinkommen.
Die Inhaberschaft und die zugehörigen Rechte an Inhalten, auf die
mittels der Software zugegriffen wird, stehen dem jeweiligen
Inhaltsanbieter zu und sind rechtlich geschützt. Die im Rahmen
dieses Vertrages gewährte Lizenz gewährt Ihnen keinerlei Rechte
an solchen Inhalten.
BEENDIGUNG: Nichtbefolgen der hierin aufgeführten Beschränkungen
zieht die automatische Beendigung des Vertrages und der darin
gewährten Lizenz nach sich. Nach Beendigung müssen alle
Vervielfältigungsstücke der Software und der Dokumentation
vernichtet werden.
EXPORTKONTROLLE: Weder die Software noch zugrundeliegende
Informationen oder Technologien dürfen im Wege des Downloadings
oder anderweitig (i) nach Kuba, in den Irak, nach Libyen, nach
Sudan, nach Nord-Korea, in den Iran, nach Syrien oder in ein
anderes Land, für das ein US-Embargo besteht bzw. zu einem
Staatsangehörigen oder Bewohner eines dieser Länder; oder (ii) an
eine Person, die auf der Liste der "Specially Designated Nationals"
des US-Finanzministeriums oder dem "Table of Denial Orders" des
US-Wirtschaftsministeriums steht, exportiert werden. Indem Sie
die Software herunterladen oder benutzen, erkennen Sie die
vorstehende Verpflichtungen an und bezeugen, daß Sie weder in
einem solchem Land ansässig sind, noch unter der Kontrolle eines
solchen stehen, noch Staatsangehörige(r) oder Bewohner(in) eines
solchen Landes sind, noch auf einer der genannten Listen stehen.
Wenn die lizenzierte Software außerdem als ein nicht für den
Export zugelassenes Produkt gekennzeichnet ist (z.B. auf der
Packung, in den Medien oder im Rahmen des Installationsvorgangs),
gilt folgendes, es sei denn, Ihnen wurde vom US-Außenministerium
eine Ausnahme gewährt: AUSSER FÜR DEN EXPORT NACH KANADA ZUR
AUSSCHLIESSLICHEN BENUTZUNG IN KANADA DURCH KANADISCHE
STAATSBÜRGER(INNEN) DÜRFEN DIE SOFTWARE UND JEGLICHE
UNTERLIEGENDEN TECHNOLOGIEN NICHT AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER
ZU EINER AUSLÄNDISCHEN KÖRPERSCHAFT ODER ZU EINER VON IN DEN USA
GELTENDEN STAATLICHEN BESTIMMUNGEN ALS "AUSLÄNDISCHE PERSON"
DEFINIERTE KÖRPERSCHAFT EXPORTIERT WERDEN, EINSCHLIESSLICH UND
OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER PERSONEN, DIE NICHT US-STAATSBÜRGER
SIND ODER STÄNDIGEN LEGALEN WOHNSITZ IN DEN USA HABEN. INDEM SIE
DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN ODER NUTZEN, ANERKENNEN SIE DIE
VORHERGENANNTEN BESTIMMUNGEN UND BEZEUGEN HIERMIT, DASS SIE KEINE
"AUSLÄNDISCHE PERSON" SIND, NOCH UNTER DER KONTROLLE EINER SOLCHEN
PERSON STEHEN.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: UNTER KEINEN UMSTÄNDEN UND NACH KEINER
RECHTSTHEORIE, KEINEM DELIKT, KEINEM VERTRAG, ODER SONSTIGEN
UMSTÄNDEN SIND NETSCAPE BZW. DEREN ZULIEFERER ODER WIEDERVERKÄUFER
IHNEN ODER BELIEBIGEN PERSONEN GEGENÜBER HAFTBAR FÜR JEGLICHE
INDIREKTEN, SONDER-, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN IRGENDWELCHER
ART, EINSCHLIESSLICH DER UND OHNE EINSCHRÄNKUNG VON SCHÄDEN FÜR
VERLUST GESCHÄFTLICHEN ANSEHENS, ARBEITSUNTERBRECHUNG,
COMPUTERVERSAGEN ODER -STÖRUNG ODER ETWAIGER UND SÄMTLICHER
GEWERBLICHEN SCHÄDEN BZW. VERLUSTE ÜBER DEN BETRAG HINAUS, DEN
NETSCAPE VON IHNEN ALS LIZENZGEBÜHR FÜR DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT,
SOGAR DANN, WENN NETSCAPE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN
SCHADENS INFORMIERT WURDE, ODER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE IRGENDWELCHER
DRITTER. DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR
DURCH NACHLÄSSIGKEIT SEITENS NETSCAPE VERURSACHTEN TOD BZW.
PERSONENSCHADEN, IN DEM MASS, DASS DIE GELTENDE GESETZGEBUNG SOLCHE
EINSCHRÄNKUNG VERBIETET. EINIGE GERICHTSBEZIRKE GESTATTEN DAS
AUSSCHLIESSEN BZW. DIE EINSCHRÄNKUNG ZUFÄLLIGER ODER FOLGESCHÄDEN
NICHT; DEMGEMÄSS TRIFFT DIESER AUSSCHLUSS BZW. DIESE EINSCHRÄNKUNG
IN IHREM FALLE U.U. NICHT ZU.
HOCH-RISIKO-AKTIVITÄTEN: Die Software kann Fehler aufweisen und
ist nicht für die Benutzung oder den Wiederverkauf als Online-
Kontrolleinrichtung in gefährlicher Umgebung entwickelt,
hergestellt oder vorgesehen, die absolut fehlerfreien Betrieb
voraussetzt, wie etwa der Betrieb von Nukleareinrichtungen,
Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssytemen,
Luftverkehrskontrolleeinrichtungen, lebenserhaltenden Maschinen
oder Waffensystemen, in denen Fehler der Software unmittelbar
Gefahren für Leib oder Leben oder erhebliche Sach- und
Umweltschäden nach sich ziehen können ("Hoch-Risiko-Aktivitäten").
Netscape und deren Zulieferer verneinen ausdrücklich die Eignung
der Software für derartige Hoch-Risiko-Aktivitäten und übernehmen
für derartige Anwendung keinerlei Verantwortung.
VERSCHIEDENES: Sofern der von Ihnen erworbenen Software ein
gedruckter oder in sonstiger Art von Hartkopie vorliegender
Endkundenlizenzvertrag beilegt, deren Bestimmungen von diesem
Vertrag abweichen, unterliegt die Benutzung der Software dem
Hartkopie-Endkundenlizenzvertrag. Dieser Vertrag stellt die
gesamte Vereinbarung bezüglich der hierbei verliehenen Lizenz dar
und kann nur durch schriftliche Vereinbarung beider Parteien
geändert werden. DIE ANNAHME IHRER BESTELLUNG ERFOLGT UNTER DER
AUSDRÜCKLICHEN BEDINGUNG, DASS SIE DIE HIERIN ENTHALTENEN
BESTIMMUNGEN UND NICHT DIE IN IHRER BESTELLUNG ENTHALTENEN
BESTIMMUNGEN BEFOLGEN. Wird eine Bestimmung dieses Vertrages für
unwirksam gehalten, soll eine solche Bestimmung nur soweit
verändert werden, als nötig ist, sie wirksam zu machen. Dieser
Vertrag unterliegt der Gesetzgebung von Kalifornien (USA) (es sei
denn, daß das jeweils geltende Recht anders vorsieht). Die
Geltendmachung der "United Nations Convention of Contracts for the
International Sale of Goods" (das einheitliche UN-Kaufrecht) ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
US-REGIERUNGSENDKUNDEN: Die Software ist ein "commercial item"
(eine gewerbliche Einheit) gemäß der Definition dieses Ausdrucks
in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995), besteht aus "commercial computer
software" (gewerblicher Computer-Software) und "commercial computer
software documentation" (Dokumentation zur gewerblichen Computer-
Software) gemäß der Terminologie in 48 C.F.R 12.212 (Sept. 1995).
Im Einklang mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis
227.7202-4 (Juni 1995) erwerben alle US-Regierungsendkunden die
Software nur gemäß den hierin angeführten Rechten.